Vorträge

Die Verschärfung des Rechts der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO)

Am 28. Juni 2011 hielt Herr Dr. Martin Wulf einen Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe „Vorträge zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht“.

Mit dem „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“ vom 03. 05. 2011 hat der Gesetzgeber das Recht der strafbefreienden Selbstanzeige nach zuvor begangener Steuerhinterziehung (§ 371 AO) eingeschränkt. Ziel war dabei insbesondere, ein vermutetes Taktieren von Steuerhinterziehern mit der Selbstanzeigemöglichkeit und „Reue nach Stand der Ermittlungen“ auszuschließen. Im Blick hatte der Gesetzgeber insbesondere die Hinterzieher von Einkommensteuer aus Kapitaleinkünften. Nicht im Fokus war, dass die Selbstanzeige gerade im Zusammenhang mit anderen Steuerarten, z. B. der Umsatzsteuer, eine wichtige, auch die Finanzverwaltung entlastende Rolle spielt.

Zudem wirft die Neuerung, bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 50.000 Euro nur noch eine Verfahrenseinstellung bei Erfüllung zusätzlicher Anforderungen zu ermöglichen, zahlreiche Fragen auf.

Im Anschluss an den Vortrag fand eine Diskussion statt.

Die „Compliance“-Debatte und das Strafrecht

Am 12. Mai 2011 hielt Frau Professor Dr. Katharina Beckemper von der Universität Leipzig im Rahmen der „Vorträge zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht“ einen Vortrag zum Thema „Die ‚Compliance‘-Debatte und das Strafrecht – Alter Wein in neuen Schläuchen?“.

Seitdem bei Straftaten in und aus Unternehmen verstärkt das Führungspersonal in den Blickpunkt der Ermittlungen gerückt ist, hat der Begriff der „Compliance“ im Wirtschaftsstrafrecht für Furore gesorgt. In Unternehmen werden „Compliance-Officers“ installiert und immer mehr Rechtsanwaltskanzleien spezialisieren sich auf die „Compliance“-Beratung – beides mit dem Ziel, die Begehung von unternehmensbezogenen Straftaten zu verhindern. Gleichzeitig scheinen damit aber auch neue Verantwortlichkeiten geschaffen zu werden – jedenfalls erregte ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2009, nach dem ein „Compliance-Officer“ sich wegen Unterlassens strafbar machen kann, für erhebliches Aufsehen.

Im Anschluss an den aufschlussreichen Vortrag von Frau Beckemper folgte eine ausführliche Diskussion.

Abrechnungsbetrug und Untreue im Vertragsarztsystem

Am Dienstag, den 8. Februar 2011 fand im Rahmen der „Vorträge zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht“ ein Vortrag von Herrn Dr. Jan Schuhr von der Universität Erlangen-Nürnberg zum Thema „Abrechnungsbetrug und Untreue im Vertragsarztsystem“ statt.

In der Praxis haben in den letzten Jahren immer wieder – tatsächliche oder vermeintliche – Fälle betrügerischer Abrechnungen im System der kassenrechtlichen Vertragsärzte für Aufsehen gesorgt. Zudem wird Ärzten vermehrt vorgeworfen, sie würden durch unrichtige Abrechungen, häufig in Verbindung mit „Kick-back“-Zahlungen, Krankenkassen oder Krankenhäuser, bei denen sie angestellt sind, schädigen und dadurch Untreue begehen. Rechtliche und praktische Schwierigkeiten bereiten vor allem die komplizierte Materie des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Frage, inwiefern Verstöße dagegen eine vermögensrechtliche Straftat darstellen.

In seinem Vortrag behandelte Herr Dr. Schuhr ausgewählte Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere zu Fragen des Abrechnungsbetrugs.

Strafrechtliche Folgen des MoMiG

Im Rahmen der Vortragsreihe „Vorträge zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht“ hielt der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann (Dessau-Roßlau) einen Vortrag zum Thema „Strafrechtliche Folgen des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen)“.

Herr Bittmann legte in seinem Vortrag ausgewählte Probleme des Ende 2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts dar, die in der Schnittmenge zwischen Insolvenz-, Gesellschafts- und Strafrecht liegen.

Whistleblower – Retter oder Verräter?

Am 14. Juni 2010 hielt Herr Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg einen Vortrag zum Thema „Whistleblower: Retter oder Verräter?“.

Der Vortrag fand im Rahmen der neu gegründeten Reihe „Vorträge zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht“ des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht der Universität Osnabrück statt.

Herr Professor Hefendehl widmete sich in seinem Vortrag der Frage, ob das Whistleblowing eine geeignete Maßnahme dazu ist, Straftaten gerade im Bereich der „heimlichen“ Kriminalität aufzudecken und ob die Aufforderung hierzu durch staatliche Stellen unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten angemessen sein kann.

Im Anschluss an den Vortrag fand zur Eröffnung der Vortragsreihe ein Sektempfang statt.

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